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Die Standardausführung der Seitengewehrtasche wurde in zwei Modellen produziert. Bei diesen beiden Ausführungen handelte es sich um eine Kavallerie- und um eine Infanterieversion. Die Version für die Kavallerie hatte anders als ihr Gegenstück einen schmaleren Lederriemen, der den Handgriff des Seitengewehrs festhielt und dadurch ein Hin-und Herschwingen verhinderte. Mit der Einführung des Klappspatens bei der Truppe wurde eine neue Tasche eingeführt, diese maß 19 x 3 cm. Im November des Jahres 1942 änderte sich das allgemeine Bild in Bezug auf das Tragen von Seitengewehren. Der neu erlassene Befehl sah Beschränkungen für das Tragen von Seitengewehren und Taschen für das Personal vor, das in Dienststellen oder Ersatzverbänden im Reichsgebiet eingesetzt wurde. Weiterführende Informationen zu diesem Befehl lagen uns zum Zeitpunkt der Beitragserstellung leider jedoch nicht vor. Trageweise: |
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